Die EmpCo-Richtlinie verbietet ab dem 27. September 2026 pauschale Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "nachhaltig" oder "klimaneutral" auf deiner Webseite, wenn du sie nicht belegen kannst. Umgesetzt wird sie in Deutschland über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Ich zeige dir, welche Sätze auf typischen Handwerker-Webseiten jetzt zum Problem werden, welche Formulierungen weiterhin erlaubt sind und wie du deine Seite in einer knappen Stunde selbst prüfst.
Letzte Aktualisierung: September 2026
Was die EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September verbietet
Der Name klingt nach einem Thema für Konzerne. Er ist es nicht. Betroffen ist jeder Betrieb, der Verbrauchern etwas anbietet und dabei mit Umwelt oder Nachhaltigkeit wirbt. Der Malerbetrieb mit dem Satz "wir arbeiten mit umweltfreundlichen Farben" fällt genauso darunter wie der Heizungsbauer, der seine Anlagen als "klimafreundlich" bezeichnet.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie ist die EU-Richtlinie 2024/825, mit vollem Namen "Empowering Consumers for the Green Transition". Sie soll Verbraucher vor Werbeaussagen schützen, die umweltbewusst klingen, aber nichts belegen. Deutschland setzt sie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb um. In Kraft tritt das Ganze am 27. September 2026.
Der Anlass für die Richtlinie war keine Vermutung, sondern eine Messung. Die EU-Kommission hat gemeinsam mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden Webseiten von Unternehmen systematisch durchgesehen und die dort gefundenen Umweltaussagen geprüft.
Von 344 geprüften umweltbezogenen Angaben bestand bei 42 Prozent Grund zu der Annahme, dass die Behauptung falsch oder irreführend sein könnte.
Quelle: Europäische Kommission gemeinsam mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden, EU-weites Screening kommerzieller Webseiten ("Sweep"), Erhebung 2020, 344 geprüfte Umweltaussagen
Drei Dinge ändern sich durch die EmpCo-Richtlinie konkret. Erstens wandern mehrere Umweltaussagen auf die sogenannte schwarze Liste im Anhang des UWG. Was dort steht, ist immer unzulässig. Es gibt keine Abwägung mehr im Einzelfall und keinen Spielraum für ein Gericht. Zweitens gilt für allgemeine Aussagen eine Nachweispflicht, die kaum ein kleiner Betrieb erfüllen kann. Drittens werden eigene Siegel und Logos, die nach einer amtlichen Auszeichnung aussehen, verboten.
Die neue Hürde heißt "anerkannte hervorragende Umweltleistung"
Das ist der Punkt, an dem die EmpCo-Richtlinie für kleine Betriebe unangenehm wird. Eine allgemeine Aussage wie "umweltfreundlich" oder "grün" darfst du nur noch verwenden, wenn du eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst. Gemeint sind damit etwa der Blaue Engel oder das EU-Ecolabel. Ein Lieferantenversprechen reicht nicht. Ein eigenes Nachhaltigkeitsversprechen auf der Webseite reicht erst recht nicht.
Praktisch heißt das: Wer kein anerkanntes Umweltzeichen hat, verzichtet auf die allgemeinen Begriffe. Nicht weil sie gelogen wären, sondern weil sich der Nachweis nicht führen lässt. Das ist eine harte Regel, und ich halte sie an dieser Stelle für überzogen gegenüber Betrieben, die tatsächlich sorgfältig arbeiten. Sie gilt trotzdem.
Kompensation zählt nicht mehr als Klimaneutralität
Der zweite Verbotstatbestand betrifft alle Aussagen, die sich auf zugekaufte Ausgleichszertifikate stützen. "Klimaneutral", "CO2-neutral" oder "klimaschonend" darfst du nicht mehr verwenden, wenn die Neutralität allein durch Kompensation entsteht. Erlaubt bleibt die Aussage nur, wenn die Emissionen im eigenen Produktlebenszyklus und in der eigenen Wertschöpfungskette tatsächlich gesenkt wurden.
Der Bundesgerichtshof hat die Richtung schon vor dem Gesetz vorgegeben. Am 27. Juni 2024 entschied er im Verfahren I ZR 98/23, dass ein mehrdeutiger Begriff wie "klimaneutral" in der Werbung selbst erklärt werden muss. Der Leser muss erkennen können, ob Emissionen vermieden oder nur ausgeglichen wurden. Ein QR-Code, der zu einer Erklärung führt, genügte dem Gericht nicht. Die Entscheidung steht in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.
Diese Sätze auf Handwerker-Webseiten werden jetzt riskant
Ich habe mir angesehen, wie solche Aussagen auf Webseiten von Betrieben tatsächlich formuliert sind. Fast immer stehen sie im Fließtext einer Leistungsseite, nicht in einem eigenen Nachhaltigkeitsbereich. Genau deshalb übersieht man sie beim Aufräumen.
| Typische Formulierung | Ab 27.09.2026 | Bessere Variante |
|---|---|---|
| "Wir arbeiten umweltfreundlich." | Unzulässig ohne anerkanntes Umweltzeichen | "Wir verarbeiten Farben mit dem Blauen Engel." (nur wenn zutreffend) |
| "Unser Betrieb ist klimaneutral." | Unzulässig, wenn nur kompensiert wird | "Unser Fuhrpark fährt seit 2024 vollelektrisch." |
| "Nachhaltige Sanierung aus einer Hand." | Pauschal und damit angreifbar | "Wir dämmen mit Zellulose aus Altpapier." |
| "Klimaneutral bis 2030." | Nur mit überprüfbarem Plan und Zwischenzielen | Aussage streichen, solange der Plan fehlt |
| Eigenes grünes Blatt-Logo mit "geprüft" | Unzulässig als Siegel-Imitat | Echtes Zertifikat abbilden oder weglassen |
Die rechte Spalte zeigt das Muster hinter der ganzen EmpCo-Richtlinie. Je konkreter eine Aussage ist, desto sicherer ist sie. Eine überprüfbare Einzelaussage über ein bestimmtes Material, einen bestimmten Fuhrpark oder ein bestimmtes Verfahren bleibt erlaubt. Die Zusammenfassung all dessen zu einem Wort wie "nachhaltig" ist das Problem.
Der Reichweitenfehler
Es gibt einen Fehler, der besonders häufig vorkommt und den kaum jemand als Fehler erkennt. Ein Betrieb ersetzt seine Firmenwagen durch Elektrofahrzeuge und schreibt daraufhin auf die Startseite: "Wir arbeiten nachhaltig." Die Einzelmaßnahme stimmt. Die Aussage bezieht sich aber auf die gesamte Geschäftstätigkeit. Genau diese Ausweitung verbietet die EmpCo-Richtlinie ausdrücklich.
Wenn also eine Umweltaussage nur einen Teilbereich betrifft, muss dieser Teilbereich im Satz stehen. Nicht im Kleingedruckten darunter, sondern in der Aussage selbst.
Ein zweiter Stolperstein sitzt in den Siegeln. Viele Betriebe haben sich irgendwann ein eigenes rundes Logo bauen lassen, meist mit einem Blatt und einem Wort wie "geprüft" oder "zertifiziert" darin. Solange es nur dekorativ gemeint war, hat sich niemand daran gestört. Unter der EmpCo-Richtlinie ist ein Siegel nur noch zulässig, wenn es auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruht oder von staatlicher Stelle stammt. Ein selbst gestaltetes Zeichen, das nach amtlicher Prüfung aussieht, fällt unter das Verbot und gehört von der Seite.
Warum die EmpCo-Richtlinie gerade kleine Betriebe trifft
Ein Konzern hat eine Rechtsabteilung, die im Sommer eine Liste aller Werbeaussagen durchgeht. Ein Betrieb mit acht Mitarbeitern hat eine Webseite, die vor vier Jahren gebaut wurde, und niemanden, der die Texte seitdem gelesen hat. Der Unterschied im Aufwand ist gering, der Unterschied in der Aufmerksamkeit ist groß.
Dazu kommt, wer die Regeln durchsetzt. Nicht eine Behörde kontrolliert, sondern Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände mahnen ab. Die Wettbewerbszentrale ist dabei der bekannteste Akteur.
Rund 11.000 Anfragen und Beschwerden gehen jährlich bei der Wettbewerbszentrale ein, etwa 3.100 Fälle wurden im Jahr 2024 rechtlich geprüft. Häufigster Beschwerdegrund war irreführende Werbung, dicht gefolgt von fehlender Transparenz in der Online-Werbung.
Quelle: Wettbewerbszentrale, Jahresbericht 2024, Auswertung der im Berichtsjahr bundesweit eingegangenen Anfragen und Beschwerden
Eine Abmahnung kostet nicht nur Geld. Sie kostet vor allem Zeit, weil eine Unterlassungserklärung geprüft und die Seite sofort geändert werden muss. Ein Satz auf einer Leistungsseite kann so zu einem Vorgang werden, der eine Woche im Betrieb bindet. Das Muster ist dasselbe wie bei der Cookie-Banner-Pflicht: Die Regel selbst ist überschaubar, teuer wird nur, wer sie übersieht.
Der gefährlichste Fall ist der ehrliche Betrieb
Das klingt widersinnig, ist aber die Regel. Wer nie etwas zum Thema Umwelt geschrieben hat, ist von der EmpCo-Richtlinie faktisch nicht betroffen. Betroffen ist der Betrieb, der tatsächlich umgestellt hat: auf lösemittelarme Produkte, auf Ökostrom, auf einen elektrischen Fuhrpark. Genau der schreibt es auf seine Seite, und zwar in der Sprache, die überall verwendet wird. Er wird abgemahnt, obwohl er inhaltlich recht hat, weil ihm der formale Nachweis fehlt.
Dazu kommt eine Abgrenzung, die in der Praxis selten sauber gelingt. Die neuen Regelungen richten sich an Werbung gegenüber Verbrauchern. Ein Handwerksbetrieb, der neben Privatkunden auch Hausverwaltungen und Gewerbekunden bedient, kann seine Webseite aber nicht in zwei Hälften teilen. Wer Privatkunden erreicht, arbeitet ab dem Stichtag praktisch vollständig unter der EmpCo-Richtlinie.
EmpCo-Richtlinie umsetzen: fünf Schritte für deine Webseite
Der Aufwand hält sich in Grenzen, wenn du systematisch vorgehst. Für eine übliche Betriebsseite mit zehn bis fünfzehn Unterseiten brauchst du etwa eine Stunde.
- Volltextsuche über die eigene Seite: Gib bei Google
site:deinedomain.de nachhaltigein und wiederhole das mit umweltfreundlich, klimaneutral, grün, ökologisch, CO2 und emissionsfrei. Du bekommst eine Trefferliste deiner eigenen Unterseiten. - Vergessene Orte mitnehmen: Umweltaussagen stehen oft außerhalb des Fließtextes. Prüfe Bildunterschriften, Alt-Texte, den Footer, die Meta-Beschreibungen deiner Seiten, dein Google-Unternehmensprofil und deine PDF-Angebotsvorlage.
- Jede Aussage einsortieren: Kannst du sie mit einem anerkannten Umweltzeichen belegen? Dann darf sie bleiben. Beruht sie auf Kompensation? Dann muss sie weg. Bezieht sie sich pauschal auf den ganzen Betrieb, obwohl nur ein Teilbereich gemeint ist? Dann musst du sie eingrenzen.
- Konkret umschreiben statt streichen: Aus "wir arbeiten nachhaltig" wird der eine Satz, der beschreibt, was du wirklich tust. Das ist fast immer der bessere Text, weil er etwas aussagt.
- Belege ablegen: Leg dir einen Ordner mit Zertifikaten, Datenblättern und Herstellerbestätigungen an. Im Ernstfall musst du nachweisen, nicht behaupten.
Schritt vier ist der, der sich auszahlt. Ich sehe es bei jedem Projekt: Konkrete Sätze über die eigene Arbeit überzeugen Interessenten deutlich mehr als Sammelbegriffe. Die EmpCo-Richtlinie zwingt dich zu etwas, das dem Text ohnehin gut tut. Wer beim Überarbeiten merkt, dass die Seite ohnehin wenig Rückmeldung bringt, findet die häufigsten Ursachen in meinem Artikel dazu, warum eine Webseite ohne Anfragen bleibt.
Was nach der EmpCo-Richtlinie erlaubt bleibt
Der Eindruck, man dürfe über Umweltthemen gar nicht mehr sprechen, ist falsch. Erlaubt bleibt eine ganze Menge:
- Konkrete Einzelaussagen: "Wir verarbeiten ausschließlich Holz aus deutscher Forstwirtschaft" bleibt zulässig, solange es stimmt und du es belegen kannst.
- Anerkannte Umweltzeichen: Der Blaue Engel oder das EU-Ecolabel dürfen genannt und abgebildet werden, wenn du sie tatsächlich führst.
- Echte Reduktionsaussagen: Wenn du Emissionen in deinem eigenen Betrieb gesenkt hast, darfst du das sagen. Diese Aussage ist begrifflich keine Kompensationsaussage und fällt nicht unter das Verbot.
- Zukunftsziele mit Plan: "Klimaneutral bis 2030" ist erlaubt, wenn ein detaillierter, überprüfbarer Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen dahintersteht.
- Gesetzliche Selbstverständlichkeiten korrekt benannt: Du darfst beschreiben, wie du entsorgst oder recycelst. Du darfst es nur nicht als besonderen Vorteil ausgeben, wenn es ohnehin Pflicht ist.
Die Linie verläuft zwischen Beschreibung und Behauptung. Was du tust, darfst du sagen. Was du bist, musst du belegen.
Das gilt auch für KI-generierte Texte
Viele Betriebe lassen Webseitentexte inzwischen von ChatGPT vorschreiben. Sprachmodelle greifen dabei gern zu genau den Wörtern, die jetzt problematisch werden, weil diese Wörter in Marketingtexten millionenfach vorkommen. Wenn du deine Texte so erstellst, gehört die Prüfung auf pauschale Umweltaussagen fest in deinen Ablauf. Dasselbe Muster kennst du vielleicht schon aus dem Datenschutz, wo eine KI-generierte Datenschutzerklärung ebenfalls kein verlässlicher Schutz ist.
Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie
Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie in Deutschland?
Ab dem 27. September 2026. Die Umsetzung erfolgt über das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine allgemeine nationale Übergangsfrist über dieses Datum hinaus gibt es nicht.
Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für kleine Handwerksbetriebe?
Ja. Es gibt keine Ausnahme nach Betriebsgröße oder Umsatz. Maßgeblich ist allein, ob du Verbrauchern gegenüber mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbst. Ein einzelner Satz auf der Webseite genügt dafür.
Was passiert, wenn ich meine Webseite nicht anpasse?
Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können dich abmahnen. Die Folge ist in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung samt Kostenerstattung, dazu die sofortige Pflicht, den Text zu ändern.
Darf ich "klimaneutral" noch schreiben, wenn ich kompensiere?
Nein. Produktbezogene Aussagen, die sich allein auf den Ausgleich von Treibhausgasemissionen stützen, sind ab dem 27. September 2026 unzulässig. Zulässig bleiben Aussagen über tatsächliche Reduktionen im eigenen Lebenszyklus und in der eigenen Wertschöpfungskette.
Betrifft die EmpCo-Richtlinie nur die Webseite?
Nein. Sie gilt für jede Werbung gegenüber Verbrauchern. Also auch für Flyer, Fahrzeugbeschriftung, Social-Media-Profile, dein Google-Unternehmensprofil und Angebotsvorlagen.
Fazit: EmpCo-Richtlinie ist ein Textthema, kein Rechtsprojekt
Die EmpCo-Richtlinie klingt nach einem Fall für Juristen. In der Praxis ist sie für einen kleinen Betrieb vor allem eine Aufgabe für einen Nachmittag: Suchen, einsortieren, konkreter schreiben, Belege ablegen. Der 27. September 2026 ist nah, und weil keine Übergangsfrist greift, gilt die neue Lage ab diesem Tag ohne Vorwarnung.
Am besten gehst du direkt in die Volltextsuche deiner eigenen Seite. Meistens sind es drei bis fünf Sätze, die angepasst werden müssen, und der überarbeitete Text ist danach besser als vorher. Falls du bei der Gelegenheit ohnehin merkst, dass die Seite in die Jahre gekommen ist, findest du hier die Anzeichen für einen Relaunch.
Du bist unsicher, ob deine Formulierungen halten? Melde dich zu einem kostenlosen Erstgespräch. Ich sehe mir deine Seite an, und du weißt danach, welche Sätze du vor dem Stichtag anfassen solltest.



